Argumentarium der SP Basel-Stadt zum Transfer der Sozialhilfe zum Kanton

Im Interesse der Betroffenen: Ja zur kantonalen Sozialhilfe

Kräfte bündeln. Die Sozialhilfe gehört zum Kanton, weil die Armutsprobleme nur noch mit vereinten Kräften gelöst werden können. Denn es braucht eine koordinierte Planung, welche für alle betroffenen Menschen gilt, egal welches Gesetz und Amt sich als zuständig erklärt.  Die Bürgergemeinde leistet gute Arbeit - dies steht ausser Frage - die Sozialhilfe sollte sich aber zeitgemäss ihren Aufgaben annehmen können.


Effizienz steigern und politische Leerläufe abschaffen. Der Kanton gibt schon heute der Bürgergemeinde den inhaltlichen und finanziellen Rahmen vor. Deshalb sollen Arbeitslosenhilfe, IV, Sozialbeiträge, AHV und eben auch die Sozialhilfe in einem Departement konzentriert werden. Durch diese enge Zusammenarbeit kann die Sozialhilfe effizienter arbeiten und mehr Menschen aus der Abhängigkeit der Sozialhilfe bringen. Die Sozialhilfe muss zeitgemäss den heutigen Bedürfnissen angepasst werden.


Nicht Sparen auf Kosten des Personals. Die anfallenden Mehrkosten entstehen, weil das Personal der Sozialhilfe neu unter kantonalem Recht angestellt wird und deshalb mehr Lohn erhält. Diese gesteigerten Lohnkosten belaufen sich auf höchstens 1.6 Millionen Franken pro Jahr. Gleichzeitig fallen zweckgebundene Beträge der Bürgergemeinde weg, welche anderswo investiert werden können. Es ist davon auszugehen, dass mittelfristig die Gesamtkosten sinken.


Missbrauch frühzeitig vorbeugen. Es ist offensichtlich, dass solche Fälle besser aufgedeckt werden können, wenn die staatlichen Sozialdienste eng zusammenarbeiten.  Dies geht viel besser, wenn die massgebenden Dienststellen unter einer Leitung stehen, als wenn mühsam zwischen Kanton und Bürgergemeinde verhandelt werden muss. Aus diesen Gründen  ist ein Ja zur Änderung des Sozialhilfegesetzes aus der Sicht der Betroffenen dringend nötig.


Die SP Basel-Stadt sagt deswegen: KRÄFTE BÜNDELN und JA zur kantonalen Sozialhilfe!