Kulturfördergesetz im Kanton Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt soll erstmals in seiner Geschichte ein Kulturfördergesetz erhalten. Auf der Grundlage der neuen Kantonsverfassung und der Motion Verena Herzog u. Kons. wurde im Erziehungsdepartement der Entwurf für ein neues Kulturfördergesetz sowie dem darin definierten neuen regierungsrätlichen Planungsinstrument des Kulturleitbilds erarbeitet.

In der neuen Kantonsverfassung wird als wesentlicher Teil der staatlichen Aufgaben, des Service public, neben anderen wie Bildung, Gesundheitswesen oder Umweltschutz die Kulturförderung genannt. Eine verlässliche gesetzliche Grundlage für die Kulturförderung durch den Staat ist ein wichtiger Eckpfeiler dieses Kulturverständnisses und entspricht einer Auffassung, wie sie auch national und international immer stärker vertreten wird. Kultur ist kein Luxus, sondern in einem zunehmend globalisierten Umfeld eine Grundvoraussetzung für ein demokratisches Zusammenleben und eine nachhaltige Entwicklung.

Medienmitteilung der Regierung vom 9. Juli 2008 >>


 

Vernehmlassung

Nach der internen Vernehmlassung beschloss der Regierungsrat am 8. Juli 2008, den Gesetzesentwurf in die öffentliche Vernehmlassung zu geben. Damit ist nun die breitere Diskussion um das neue Kulturfördergesetz des Kantons lanciert. Der Regierungsrat wird das Kulturfördergesetz nach Aufarbeitung der Vernehmlassung im Herbst 2008 an den Grossen Rat überweisen.

Entwurf Kulturfördergesetz (doc) >>

Parallel dazu steht auch ein Kulturleitbild zur Diskussion, das gemäss §8 des vorgeschlagenen Gesetzes periodisch durch den Regierungsrat festzulegen ist.

Entwurf Kulturleitbild (pdf) >>


 

Vernehmlassungsantwort der SP Basel-Stadt

Die Sachgruppe Kultur und interessierte Kreise der SP haben den Gesetzesentwurf diskutiert und eine Vernehmlassungsantwort zuhanden der Partei erarbeitet. Die SP Basel-Stadt hat die Vernehmlassung am 15. September 2008 zuhanden des Erziehungsdepartementes eingereicht.

Vernehmlassungsantwort der SP Basel-Stadt >>