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So ein freier Vormittag zuhause kann ganz schön nervig werden.

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SP Basel-Stadt lanciert Resolution gegen die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes

Die SP Basel-Stadt lehnt in der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise jeden weiteren Leistungsabbau bei den Sozialwerken ab. Sie verlangt deshalb von Bundesrat und Bundesversammlung einen Verzicht auf die geplante Teilrevision des Arbeitslosen-versicherungs-Gesetzes (AVIG) und wird dem Grossen Rat eine entsprechende Resolution zur Verabschiedung vorlegen.

 

Das wuchtige Nein zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes hat mit aller Deutlichkeit gezeigt: die Schweizerinnen und Schweizer sind nicht mehr bereit, mit weiteren Verschlechterungen der Sozialleistungen für die milliardenschweren Fehler der Wirtschaftskapitäne und die ungehemmte Selbstbedienungsmentalität von Bankern und Versicherern zu bezahlen. Das Abstimmungsverdikt vom vergangenen Wochenende ist deshalb auch eine klare Absage an weitere Abbauvorlagen wie die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes.

 

Angesichts der nach wie vor markant steigenden Zahl von Arbeitslosen kommt der vom Bundesrat vorgeschlagene Leistungsabbau zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Die als Argument für den Abbau ins Feld geführten Minderausgaben bei der Arbeitslosenversicherung sind in Tat und Wahrheit eine reine Kostenüberwälzung an die Kantone und Gemeinden. Denn gemäss den bundesrätlichen Vorschlägen würden unzählige Menschen, die heute noch Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, künftig früher ausgesteuert und damit zu Fürsorgefällen werden. Dies hätte auch für den Kanton Basel-Stadt beträchtliche Mehrkosten im Umfang von bis zu 8,5 Mio. Franken jährlich zur Folge, wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation von SP-Grossrat Philippe Macherel bestätigt.

 

Die SP Basel-Stadt unterstützt den Gesamtregierungsrat in seiner ablehnenden Haltung gegenüber der geplanten AVIG-Teilrevision und den damit drohenden massiven Mehrbelastungen für den kantonalen Finanzhaushalt. Sie wird deshalb dem Grossen Rat in der Märzsession vom 10. bzw. 17. März die Verabschiedung einer Resolution beantragen, mit der der Bundesrat aufgefordert werden soll, auf die geplante Teilrevision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes zu verzichten. Zur Resolution>>