Für die SP Basel-Stadt stehen bei ihrer Beurteilung der regierungsrätlichen Vorlage zum neuen Spitalgesetz drei Bereiche im Vordergrund: die Gewährleistung der medizinischen Versorgungssicherheit, die Anstellungsbedingungen des Personals und die politische Steuerung und Kontrolle durch den Grossen Rat.
Die SP Basel-Stadt teilt die Sorgen des Personals der öffentlichen Spitäler in Basel-Stadt über die möglichen personalrechtlichen Konsequenzen der geplanten Verselbst-ständigung der Universitätsspitals, des Felix Platter-Spitals und der Psychiatrischen Klinik.
Die SP wird sich deshalb in der nun folgenden politischen Auseinandersetzung zur Gesetzesvorlage mit allen Mitteln einer auch nur ansatzweise erkennbaren Verschlechterung der Anstellungs- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den drei Spitälern entgegen stellen. Angesichts des akuten Personalmangels im Pflegebereich wäre eine solche Verschlechterung verantwortungslos und damit für die SP inakzeptabel.
Ebenso selbstverständlich ist für die SP, dass die vom Regierungsrat bzw. vom Gesundheitsdepartement vorgeschlagene Verselbstständigung keinerlei negative Auswirkungen auf die medizinische und pflegerische Versorgungssicherheit der Bevölkerung von Basel-Stadt haben darf.
Drittens schliesslich wird die SP Basel-Stadt konsequent darauf achten, dass die politisch-strategische Kontrolle und Steuerung der drei Spitalbetriebe durch den Grossen Rat auch in Zukunft vollumfänglich gewährleistet bleibt.


