Die SP Basel-Stadt fordert, dass die Antirassismusnorm des Art. 261bis Strafgesetzbuches konsequenter angewandt wird. In religiösen Bereichen darf kein Freiraum für die Strafverfolgung von rassistischen oder anderen diskriminierenden Äusserungen toleriert werden. Religiöse Versammlungsorte müssen als öffentliche Orte gelten und somit müssen Hasspredigten in Moscheen, Kirchen usw. geahndet werden.
Die Antirassismus-Strafnorm ist eine notwendige Strafbestimmung. Sie ermöglicht es, wichtige Werte in unserer liberalen Gesellschaft zu schützen. Heute muss und kann sie gegen einen Imam in Basel-Stadt angewendet werden, der sich klar gegen unsere Werte und gegen religiöse Toleranz ausgesprochen hat. Entgegen der Haltung der SVP ist aber die SP der Meinung, dass die Antirassismusstrafnorm für alle gilt und nicht nur dann herangezogen werden kann, wenn es nicht die eigene politische Klientel betrifft.
Die SP Basel-Stadt fordert die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt auf, Rassen-diskriminierungen konsequent und proaktiv zu verfolgen und nicht auf Anzeigen zu warten. Es kann nicht sein, dass gerade im heiklen religiösen Bereich Freiräume für Hasspredigten und diskriminierenden Voten entstehen. Gerade auch in Anbetracht der gewalttätigen Vergangenheit vieler Religionen darf dieser Aspekt auch heute nicht aus den Augen verloren werden.
Die SP fordert nochmals dazu auf, den Anzug von Martin Lüchinger betreffend Muslimbericht für den Kanton Basel-Stadt (GR-Geschäft 10.5038.01) an der nächsten Grossratssitzung zu überweisen. Die Regierung soll den Anzug entgegennehmen, ihn möglichst bald prüfen und dann die notwendigen Massnahmen rasch ergreifen.


