Die Delegierten der SP Basel-Stadt haben sich an ihrer Versammlung vom 22. Juni mit aller Deutlichkeit gegen jegliche Pläne einer auch nur teilweisen Auslagerung der öffentlichen Spitäler ausgesprochen.
Die SP Basel-Stadt wird sich gegen eine Auslagerung der öffentlichen Spitäler wehren, wie dies im Rahmen der Vernehmlassung zum Entwurf eines Gesetzes über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt insbesondere von bürgerlichen Parteien verlangt wird. Die SP anerkennt zwar, dass auch den öffentlichen Spitälern im zunehmend härter werdenden Gesundheitsmarkt künftig grössere strategische Flexibilität und ein breiterer unternehmerischer Handlungsspielraum eingeräumt werden muss. In jedem Fall muss aber die politische Steuerung und Kontrolle durch den Grossen Rat gewährleistet bleiben. Die mit dem Gesetzesentwurf drohende Ausschaltung der demokratischen Kontrolle durch das Kantonsparlament lehnt die die SP ab.
Keinesfalls darf eine stärkere marktwirtschaftliche Ausrichtung zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die über 6000 Mitarbeitenden der öffentlichen Spitäler führen. Die SP verlangt deshalb, dass das Spitalpersonal unverändert öffentlich-rechtlich angestellt und dem Personalrecht des Kantons Basel-Stadt unterstellt bleibt.
Die SP Basel-Stadt ist davon überzeugt, dass die kantonalen Spitäler als öffentlich-rechtliche Anstalten ohne eigene Rechtspersönlichkeit bestens in der Lage sind, der Bevölkerung von Basel-Stadt und der Region weiterhin eine hoch stehende medizinische Versorgung anzubieten und gleichzeitig den Anforderungen des Wettbewerbes zu begegnen.

