Teilautonomie und Leitungen an der Volksschule

Die Teilautonomie der Volksschule ergibt sich aus einer Änderung des bestehenden kantonalen Schulgesetzes. Einem Ratschlag des Regierungsrates stimmte der Grosse Rat in seiner ersten Februarsitzung dieses Jahres zu.

Alle Standorte der neuen Kategorie „Volksschule" sollen künftig eine Teilautonomie in Anspruch nehmen können und über eigene Leitungen verfügen. Damit wird ein Beitrag zur Flexibilität des einzelnen Schulhauses geleistet und zu seiner Verankerung im Quartier.


Die wichtigsten Änderungen des Schulgesetzes betreffen:

  • die gesetzliche Regelung einer Teilautonomie
  • eine Kompetenzerweiterung der Schulhausleitungen
  • das Ersetzen der Stufenrektorate durch Volksschulleitungen
  • die Einführung von Schulräten, welche die Inspektionen abschaffen.


Behandlung im Grossen Rat

In seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 stimmte der Grosse Rat den vorgeschlagenen Änderungen klar mit 53 gegen 22 Stimmen zu. Auch die profilierten Bildungspolitkerinnen der SP-Fraktion, Maria Berger Coenen und Sibylle Benz Hübner, hatten sich für eine Annahme der Änderungen ausgesprochen.

Ratschlag betreffend Teilautonomie und Leitung der Volksschulen >>

Fraktionsvotum der SP Basel-Stadt zur Teilautonomie >>

Stellungnahme von Grossrätin Sibylle Benz Hübner

Position der SP Basel-Stadt

Sowohl die Grossratsfraktion als auch die Delegiertenversammlung sprachen sich deutlich für eine Teilautonomie und Leitungen an der Volksschule aus.

Mit grossem Mehr fassten die Delegierten an ihrer Versammlung vom 14. April die Ja-Parole für die kommende kantonale Abstimmung vom 1. Juni.

Delegiertenversammlung vom 14. April 2008 >>

Volksabstimmung vom 1. Juni 2008

Die Teilautonomie der Schulen nimmt mit guter Mehrheit auch die Hürde der Volksabstimmung. Das Schulgesetz wird also im Sinne der Teilautonomie und der neuen Volksschulleitung geändert.