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Teilautonomie und Leitungen an der Volksschule
Die
Teilautonomie der Volksschule ergibt sich aus einer Änderung des
bestehenden kantonalen Schulgesetzes. Einem Ratschlag des
Regierungsrates stimmte der Grosse Rat in seiner ersten Februarsitzung
dieses Jahres zu. Alle Standorte der neuen Kategorie „Volksschule" sollen künftig eine
Teilautonomie in Anspruch nehmen können und über eigene Leitungen
verfügen. Damit wird ein Beitrag zur Flexibilität des einzelnen
Schulhauses geleistet und zu seiner Verankerung im Quartier.
Die wichtigsten Änderungen des Schulgesetzes betreffen:
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Behandlung im Grossen Rat In seiner Sitzung vom 20. Februar 2008 stimmte der Grosse Rat den vorgeschlagenen Änderungen klar mit 53 gegen 22 Stimmen zu. Auch die profilierten Bildungspolitkerinnen der SP-Fraktion, Maria Berger Coenen und Sibylle Benz Hübner, hatten sich für eine Annahme der Änderungen ausgesprochen. Ratschlag betreffend Teilautonomie und Leitung der Volksschulen >> |
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Position der SP Basel-Stadt Sowohl die Grossratsfraktion als auch die Delegiertenversammlung sprachen sich deutlich für eine Teilautonomie und Leitungen an der Volksschule aus. Mit grossem Mehr fassten die Delegierten an ihrer Versammlung vom 14. April die Ja-Parole für die kommende kantonale Abstimmung vom 1. Juni. |
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Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 Die Teilautonomie der Schulen nimmt mit guter Mehrheit auch die Hürde der Volksabstimmung. Das Schulgesetz wird also im Sinne der Teilautonomie und der neuen Volksschulleitung geändert. |


