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Sicherheit und Justiz
Das Thema der Sicherheit hat in der politischen Diskussion der vergangenen Jahre viele Emotionen geweckt und eine zunehmende Aktualität erlangt. Ein gewaltfreies Zusammenleben aller Menschen im öffentlichen wie auch privaten Raum wird heute als ein zentrales gesellschaftliches Anliegen stark thematisiert. Dies haben Wahlen und Abstimmungen in jüngster Zeit deutlich manifestiert. Auslöser hiefür ist nicht eine generell steigende Kriminalität, sondern in erster Linie ein wachsendes Unsicherheitsgefühl in weiten Kreisen der Bevölkerung. Solche Ängste wirken sich individuell unterschiedlich aus und haben vielfältige Ursachen. Teilweise werden sie durch die Medien zusätzlich verstärkt. Trotzdem dürfen sie nicht einfach als irrational bagatellisiert werden. Vielmehr müssen gerade wir als SozialdemokratInnen die elementaren Sicherheitsbedürfnisse der Menschen ernst nehmen. "Sicherheit" ist dabei in einem weiten Sinne zu verstehen und darf nicht allein unter dem Blickwinkel der Kriminalität betrachtet werden. Mehr (soziale) Sicherheit für alle wird demnach in erster Linie durch eine nachhaltige Sozialpolitik erreicht. Als Stichworte seien etwa erwähnt: gute Ausbildungschancen, sichere Arbeitsplätze, angemessene Wohnverhältnisse, Programme einer umfassenden Suchtprophylaxe und aktive Bemühungen für eine Integration der AusländerInnen. Das alles erfordert freilich genügend Zeit wie Geld und verbietet populistische Schlagworte. Rasche und kostengünstige "Lösungen" sind da nicht zu erwarten; sie dürfen deshalb ehrlicherweise auch nicht versprochen werden. Für ein sicheres Lebensgefühl ist sodann ebenfalls eine Eindämmung von Gewalt und anderen Formen der Kriminalität notwendig. Die Durchsetzung der bestehenden strafrechtlichen Normen wie auch der Schutz der Bevölkerung sind Aufgaben der Polizei und der Justiz. So braucht es neben unabhängigen Gerichten eine qualifizierte und bürgernahe Polizei (und keine Privatisierung der Sicherheitsaufgaben).
Alle notwendigen repressiven und präventiven Massnahmen müssen sich aber in einem rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Sie haben insbesondere die Freiheitsrechte der davon betroffenen Personen, unabhängig von ihrer Herkunft, strikt zu respektieren. Öffentliche Sicherheitsbelange können niemals unverhältnismässige Eingriffe rechtfertigen.

