Tagesbetreuung für alle

Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt (ED) macht wie immer kleine Schritte: Das neue Tagesbetreuungsgesetz bringt zwar einzelne Verbesserungen, so richtig kann es den Bedürfnissen und anstehenden Entwicklungen aber nicht gerecht werden. Nun liegt der Bericht der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) zum Gesetz vor. Die BKK hat sich in eine knappe Mehrheit und eine Minderheit aufgeteilt. Die SP folgt der Minderheit und wird im Mai mehrere Anträge zur Verbesserung des Gesetzes einbringen. 

Das Tagesbetreuungsgesetz ist für wichtige Anliegen der SP, wie zum Beispiel für die Gleichstellung und die Entlastung der Familien, entscheidend. Die anhaltend und deutlich wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen zeigt, dass die Entwicklung des Angebots einem grossen Bedürfnis entspricht, von dem Gesellschaft und Wirtschaft profitieren. Leider kann das vom Kanton gesteuerte Angebot nicht wie gewünscht mithalten. Insbesondere das rechtzeitige Finden eines geeigneten Betreuungsplatzes erweist sich noch heute für viele Familien trotz verfassungsmässigem Anspruch als nervenzehrendes Hindernis. 

Nicht alles am Gesetzesentwurf ist schlecht: Die verstärkte finanzielle Unterstützung der Eltern, welche der Regierungsrat auf Verordnungsebene umsetzen möchte, ist zu begrüssen. Trotz dieser Erhöhung der Betreuungsbeiträge bleibt allerdings das Problem bestehen, dass eine zu hohe finanzielle Belastung der Familien besteht. Die vom Regierungsrat vorgesehenen Mittel stellen für die SP entsprechend ein Minimum dar. Sie wünscht sich einen weiteren Ausbau der Betreuungsbeiträge und damit schrittweise eine weitere Entlastung von Familien. Um aus dem Gesetz der kleinen Schritte noch einen Sprung nach vorne zu machen, wird die SP zudem folgende Verbesserungen im Gesetz beantragen:

Kinderbetreuung für alle

Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt garantiert den Eltern im Kanton eine Betreuungsmöglichkeit ihrer Kinder zu finanziell tragbaren Bedingungen. Dieser Anspruch wird bisher jedochstark relativiert, müssen doch besondere Bedürfnisse vorliegen, um einen subventionierten Platz zu erhalten. Dieser Grundsatz geht von einem negativen Ansatz aus: Wer Kinderbetreuung beansprucht, tut dies gemäss Gesetz aus einer besonderen persönlichen Bedürftigkeit heraus. Dabei ist es vielmehr unser Gemeinwesen, das von einer möglichst guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie profitiert und an solchen Angeboten interessiert ist. 

Vermittlung eines Platzes innert garantierter Frist

Im neuen Gesetz soll gemäss Regierungsrat keine Frist für die Vermittlung eines Platzes mehr festgelegt werden. Dies ist problematisch, da die Verantwortung bei der Suche nach Betreuungsplätzen trotz verfassungsmässigem Anspruch ganz auf die Eltern abgeschoben wird. Die Vermittlungsstelle muss deshalb Plätze innerhalb von drei Monaten vermitteln können. 

Keine Senkung der Alterslimite

Solange die Tagesstrukturen in den Ferien nur teilweise geöffnet haben, ist die geplante Alterslimite abzulehnen, da viele Familien auf eine gute Ferienbetreuung für ihre Kinder angewiesen sind. Die Kitas bieten zudem sozial schwächeren Familien eine stabilere Lösung. 

Unabhängige Beschwerdestelle schaffen

Für Eltern und Angestellte von Kitas braucht es eine Beschwerdestelle, die möglichst unabhängig funktioniert.

Ausnutzung von Praktikantinnen beenden

Ohne Praktikantinnen und Praktikanten wäre heute der Betrieb in vielen Institutionen nicht aufrecht zu erhalten. Auch der Kanton profitiert aktuell enorm von diesen Arbeitskräften, sind sie in der Modellrechnung des Erziehungsdepartements doch fix eingeplant. Dass viele Praktikantinnen und Praktikanten auch nach mehrjähriger Tätigkeit nicht den erhofften Ausbildungsplatz erhalten, ist höchst stossend. Hier ist eine Korrektur dringend notwendig. Nur noch Praktika, die nicht im Rahmen der Schule, der Ausbildung oder des Zivildienstes erfolgen, sollen künftig angerechnet werden können.

Es braucht einen Gesamtarbeitsvertrag

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Kitas in Basel-Stadt ist im Interesse aller und kann garantieren, dass die geleisteten Betreuungsbeiträge für ein qualitativ gutes Angebot genutzt werden und nicht Profit auf Kosten des Personals gemacht wird. Der Gesetzgeber soll deshalb von seiner Möglichkeit Gebrauch machen, einen GAV vorzusehen. 

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