Zur Bürger:innengemeinde der Stadt Basel zählen grundsätzlich alle Personen, die das Basler Bürger:innenrecht besitzen, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Stimm- und wahlberechtigt in Angelegenheiten der Bürger:innengemeinde sind aber nur diejenigen Bürger:innen, welche über 18 Jahre alt sind und in der Gemeinde Basel wohnen. Das sind derzeit rund 50’000 Personen.
Oberste Behörde ist der Bürger:innengemeinderat, der aus 40 Mitgliedern besteht und alle sechs Jahre im Proporzverfahren gewählt wird. Organisation, Rahmenbedingung und Arbeitsweise des Bürger:innengemeinderates entsprechen in etwa derjenigen des kantonalen Parlamentes, des Grossen Rates. Gewählte SP-Vertreter:innen finanzieren sich auch im Bürger:innengemeinderat zu einem Teil selbst und entrichten eine Mandatsabgabe und einen Unkostenbeitrag für den Wahlkampf.
Aktuell gehören der SP-Bürger:innengemeindefraktion 12 Mitglieder an.
Mitglieder Einbürgerungskommission
- Canan Özden (Statthalterin)
- Otto Schmid
- Christine Valentin
- Migmar Wangdu Christoph Raith
Mitglieder Stiftungsrat Christoph Merian Stiftung
Gewählt durch den Bürgerrat:
- Leonhard Burckhardt (Statthalter)
- Lili Strassmann